Wärmepumpen

Die Gemeinde gewährt für Wärmepumpen eine Förderung in der Höhe von 15 % der Landesförderung, maximal jedoch € 300,-
Voraussetzung: Förderung des Landes OÖ.
Ansuchen: formlos, Vorlage von Rechnungskopien sowie der Förderungszusage des Landes OÖ.

Zuständig