Volksbegehren online unterstützen

Volksbegehren

Mittels Bürgerkarte bzw. Handysignatur kann man unter folgenden Link seine Stimme für das jeweilige Volksbegehren eintragen:

https://citizen.bmi.gv.at/at.gv.bmi.fnsweb-p/vbg/checked/VolksbegehrenBuerger

Wie kann man für ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren unterschreiben?

Als Stimmberechtigte oder Stimmberechtigter können Sie innerhalb des Eintragungszeitraumes Ihre Zustimmung zu einem Volksbegehren wie folgt geben:

in Form einer vor einer beliebigen Gemeinde geleisteten Unterschrift (unabhängig vom Wohnsitz persönlich auf dem entsprechenden Formular: an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen können die Eintragungslokale geschlossen bleiben):

  oder via Internet mit einer qualifizierten elektronischen Signatur ("Handy-Signatur" bzw. Bürgerkarten)

Auch Auslandsösterreicherinnen und Auslandsösterreicher können mit einer Bürgerkartenfunktion nunmehr für ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren unterschreiben.

Für den Fall, dass Sie vor einer Gemeindebehörde Ihre Zustimmung geben möchten, weisen Sie Ihre Identität mit Hilfe eines Dokuments (z.b.: Personalausweis, Pass, Führerschein, alle amtliche Lichtbildausweise, nicht jedoch der Meldezettel) nach.

Die Beantragung einer Stimmkarte ist nicht mehr vorgesehen, da ein Volksbegehren im Eintragungsverfahren in jeder beliebigen Gemeinde und online unterschrieben werden kann.

Nähere Information unter bmi.gv.at

 

 

25.01.2021 10:47