Gemeinde Diersbach
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Die Gemeinde gewährt eine neue Stromspeicherförderung.
Folgende Kriterien für die Stromspeicherförderung:
- Die Mindestspeicherfähigkeit des Stromspeichers muss 5kWh betragen
- Pro kWh werden 50,00 € bezuschusst
- Obergrenze sind 10 kWh bzw. 500 € einmalig pro Liegenschaft
- Als Budgetgrenze pro Jahr sollen 8.000,00 € vorgesehen werden.
Vorzulegende Dokumente:
- Kopie der Rechnungen
- Bestätigung der Zahlung