Stromspeicherförderung

Die Gemeinde gewährt eine neue Stromspeicherförderung.

Folgende Kriterien für die Stromspeicherförderung:

- Die Mindestspeicherfähigkeit des Stromspeichers muss 5kWh betragen

- Pro kWh werden 50,00 € bezuschusst

- Obergrenze sind 10 kWh bzw. 500 € einmalig pro Liegenschaft

- Als Budgetgrenze pro Jahr sollen 8.000,00 € vorgesehen werden.

Vorzulegende Dokumente:

- Kopie der Rechnungen

- Bestätigung der Zahlung

Zuständig