Regenwasserbehälter

  •  Gefördert wird die Errichtung von Regenwasserbehältern ab einem Speichervolumen von 5 m³. • Die Förderung beträgt 75,-- Euro je m³ Speichervolumen, maximal jedoch 750,-- Euro für einen Behälter.

 

  • Die Förderung kann nur einmal für eine Liegenschaft im Gemeindegebiet Diersbach bewilligt werden (nicht für mehrere Behälter auf einer Liegenschaft).

 

  • Gefördert werden Investitionen ab dem Jahr 2019, wobei der Gemeinde Rechnungskopien über den Ankauf des Regenwasserbehälters (samt Angabe über das Volumen) vorzulegen sind. 

 

  • Der jährliche Budgetrahmen für die Förderung von Regenwasserbehältern wird mit 6.000,-- Euro festgesetzt. Wird dieser Ausgabenrahmen in einem laufenden Jahr erreicht, so ist die Auszahlung von weiteren Förderungen auf das nächste Jahr zurückzustellen. 

 

  • Anlässlich der Beantragung der Förderung hat der Antragsteller bekanntzugeben, ob Regenwasser auch als Brauchwasser im Haus (z.B. für Toilettenspülung) verwendet wird. Ist dies der Fall und wird die Kanalbenützungsgebühr nach dem gemessenen Trinkwasserzulauf (Wasseruhr) verrechnet, so ist entweder an der Regenwasserzuleitung eine weitere Wasseruhr anzubringen oder es wird entsprechend des Beschlusses des Gemeinderates vom 19.12.2013 ein zusätzlicher Wasserverbrauch von 5 m³ pro Jahr und Einwohner berechnet.
     

Zuständig

Zuständigkeiten