Gemeinde Diersbach
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Die Gemeinde gewährt für vollbiologische Kleinkläranlagen eine Förderung in der Höhe von € 75,- je Einwohnergleichwert (EWG).Voraussetzung: Bewilligung durch die zuständige Wasserrechtsbehörde.Grundlage für die Berechnung der Förderung sind die im wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid angeführten Einwohnergleichwerte (EWG).Ansuchen: formlos.Auszahlung der Förderung: nach erfolgter wasserrechtlicher Überprüfung der Anlage