Kleinkläranlagen

Die Gemeinde gewährt für vollbiologische Kleinkläranlagen eine Förderung in der Höhe von € 75,- je Einwohnergleichwert (EWG).
Voraussetzung: Bewilligung durch die zuständige Wasserrechtsbehörde.
Grundlage für die Berechnung der Förderung sind die im wasserrechtlichen Bewilligungsbescheid angeführten Einwohnergleichwerte (EWG).
Ansuchen: formlos.
Auszahlung der Förderung: nach erfolgter wasserrechtlicher Überprüfung der Anlage