Kanalgebühren

Kanalbenützungsgebühren (Brutto)

Die jährliche Mindestkanalbenützungsgebühr beträgt € 226,05

Verrechnung mit Wasserzähler:

Je m³ Wasserverbrauch werden € 4,52 verrechnet! 

Verrechnung mit Pauschale:

 Je Person mit Hauptwohnsitz werden 50 m³ Wasserverbrauch berechnet.


Für die Eichung von Wasserzählern wird eine Gebühr von  € 0,88 pro Monat verrechnet.


Kanalanschlussgebühren (Brutto)

Mindestanschlussgebühr pro anschlusspflichtiger Liegenschaft: € 4.603,50,-


Die Kanalanschlussgebühr beträgt je Quadratmeter der Bemessungsgrundlage

a) bis einschließlich 150 m² ...............................................€ 30,69 je m²

b) über 150 m².............................................................................€ 22,99 je m²

c) für Schwimmbecken........................................................€ 22,99 je m³ Fassungsvermögen

d) für befestige Flächen mit Wasseranfall..............€ 1.154,56


Die Bemessungsgrundlage bildet bei eingeschossiger Bebauung die Quadratmeteranzahl der bebauten Grundfläche, bei mehrgeschossiger Bebauung die Summe der bebauten Fläche der einzelnen Geschosse jener Bauwerke, die einen Anschluss an das öffentliche Kanalnetz aufweisen. 

Dachräume, Dachgeschosse und Kellergeschosse werden nur in jenem Ausmaß berücksichtigt, als sie für Wohn- und Geschäfts- oder Betriebszwecke nutzbar ausgebaut sind. Wintergärten sind in die Bemessungsgrundlage mit einzubeziehen, nicht aber Garagen, freie Balkone und Terrassen.