Gemeinde Diersbach
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Bei Güterwegbau durch die Güterwegabteilung des Landes OÖ:Die Gemeinde leistet zum Bau von Güterwegen einen Gemeindebeitrag in der Höhe von 60 % der nicht durch Bundes- und Landesmittel gedeckten Kosten.Voraussetzung: Anerkennung als Güterweg und Bau durch die Güterwegabteilung des Landes OÖ., Bildung einer Beitragsgemeinschaft durch die Interessenten.Bund und Land leisten üblicherweise einen Beitrag in Höhe von 50 % der Baukosten, sodass sich im Normalfall folgende Finanzierung ergibt:Bund u. Land: 50 %Gemeinde: 30 %Interessenten: 20 %
Bei Wirtschaftswegebauten im Zuge von Grundzusammenlegungen u. Flurbereinigungen:Die Gemeinde leistet einen Beitrag in der Höhe von 25 % der Baukosten.Voraussetzung: Wegebau durch die zuständige AgrarbezirksbehördeDie Abrechnung und Ausbezahlung erfolgt an die Agrarbezirksbehörde.