Güter- und Wirtschaftswege

Bei Güterwegbau durch die Güterwegabteilung des Landes OÖ:
Die Gemeinde leistet zum Bau von Güterwegen einen Gemeindebeitrag in der Höhe von 60 % der nicht durch Bundes- und Landesmittel gedeckten Kosten.
Voraussetzung: Anerkennung als Güterweg und Bau durch die Güterwegabteilung des Landes OÖ., Bildung einer Beitragsgemeinschaft durch die Interessenten.
Bund und Land leisten üblicherweise einen Beitrag in Höhe von 50 % der Baukosten, sodass sich im Normalfall folgende Finanzierung ergibt:
Bund u. Land: 50 %
Gemeinde: 30 %
Interessenten: 20 %

Bei Wirtschaftswegebauten im Zuge von Grundzusammenlegungen u. Flurbereinigungen:
Die Gemeinde leistet einen Beitrag in der Höhe von 25 % der Baukosten.
Voraussetzung: Wegebau durch die zuständige Agrarbezirksbehörde
Die Abrechnung und Ausbezahlung erfolgt an die Agrarbezirksbehörde.