Betriebsneugründungen

Bei einer Neugründung eines Gewerbebetriebes im Gemeindegebiet ist eine Gemeindeförderung möglich.
Der Gemeinderat entscheidet hierüber im Einzelfall.
Üblich ist eine Förderung in Höhe von 50 % der Kommunalsteuer für die ersten 3 Jahre nach Betriebsgründung.
Es ist ein formloses Ansuchen mit Angaben zum Betrieb (Art des Betriebes, Planungen, voraussichtliche Anzahl der Beschäftigten) erforderlich.