Gemeinde Diersbach
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Bei einer Neugründung eines Gewerbebetriebes im Gemeindegebiet ist eine Gemeindeförderung möglich. Der Gemeinderat entscheidet hierüber im Einzelfall. Üblich ist eine Förderung in Höhe von 50 % der Kommunalsteuer für die ersten 3 Jahre nach Betriebsgründung. Es ist ein formloses Ansuchen mit Angaben zum Betrieb (Art des Betriebes, Planungen, voraussichtliche Anzahl der Beschäftigten) erforderlich.