Neue Altholz-Mengenbegrenzung für Haushalte (aus dem Bezirk Schärding):
- max. 4 m³ pro Jahr
- max. 2 m³ pro Anlieferung und Woche (ist die Anlieferung größer als 2m³, muss die Übermenge bezahlt werden, ansonsten keine Annahme)
- gültig ab sofort
- keine Unterscheidung mehr in Abbruchholz und Haushalts- & Gartenbereich
- die Auftrennung in thermisches und stoffliches Altholz bleibt natürlich
- die Regelung für Bauschutt, Eternit, … ist gleich geblieben