Altholz-Mengenbegrenzung

BAV

Neue Altholz-Mengenbegrenzung für Haushalte (aus dem Bezirk Schärding):

  • max. 4 m³ pro Jahr
  • max. 2 m³ pro Anlieferung und Woche (ist die Anlieferung größer als 2m³, muss die Übermenge bezahlt werden, ansonsten keine Annahme)
  • gültig ab sofort
  • keine Unterscheidung mehr in Abbruchholz und Haushalts- & Gartenbereich
  • die Auftrennung in thermisches und stoffliches Altholz bleibt natürlich
  • die Regelung für Bauschutt, Eternit, … ist gleich geblieben

12.05.2020 00:00