Biomasseheizungen

Die Gemeinde gewährt für Biomasseheizungen ((Pellets, Hackgut, Stückholz, Holzvergaser u.dgl.) eine Förderung in der Höhe von 15 % der Landesförderung, maximal jedoch € 300,-
Voraussetzung: Förderung durch das Land OÖ.
Ansuchen: formlos, Vorlage von Rechnungskopien sowie der Föderungszusage des Landes OÖ.

Links zu Umweltförderungen des Landes

Zuständig